Für den Leveraged Buyout einer Aktiengesellschaft ist der Zugriff auf das Vermögen der Gesellschaft zur Finanzierung der Transaktion notwendig. Den Vermögenszugriff des (zukünftigen) Aktionärs schränken u. a. die Vorschriften zur Vermögensbindung (§§ 57 ff. AktG) sowie die Schutzvorschrift aus § 71a Abs. 1 S. 1 AktG ein. In der vorliegenden Arbeit untersucht der Autor, ob die genannten Vorschriften nach Inkrafttreten des MoMiG durch Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen finanzschwacher Erwerber- und Aktiengesellschaft als Zielgesellschaft suspendiert werden.
Autorenportrait
Alexander Eger ist Rechtsanwalt in einer Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei.